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Good Governance und ganzheitliches und operatives Management - Prof. Dr. Josef Scherer

05.03.2019 12:14

Good Governance und ganzheitliches und operatives Management: Die Anreichung des „unternehmerischen Bachgefühls“ mit Risiko-, Chancen- und Compliancemanagement


Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ), 6/2012, S. 201 – 211, Autor: Scherer



Nach der betriebswirtschaftlichen Lehre bestehen die Aufgaben der Geschäftsleitung in der Befolgung des Managementprozesses, der als Planung, Entscheidung, Durchsetzung und Kontrolle ihrer Tätigkeit dargestellt wird. Diesbezüglich ist zuzustimmen. Es ist aber noch zu klären, auf welche Themen dieser Zyklus anzuwenden ist. Ganzheitliches Management bedeutet, systematisch zu differenzieren, was die Geschäftsleitung in Erfüllung der „Good Governance“-Vorgaben – ohne Ermessensspielraum – machen muss und in welchen Bereichen Entscheidungsmöglichkeiten unter Anwendung der Business Judgment Rule existieren. Um ermessenfehlerfrei entscheiden zu können, muss als Teil der Informationsbasis die Kenntnis von anerkannten einschlägigen Werkzeugen und Methoden von Recht, Technik und Wirtschaft vorhanden sein: Bei der Geschäftsleitung selbst oder gegebenenfalls bei in- oder externen Delegationsempfängern.


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