Neue Anforderungen für den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) (Teil I)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist eine wichtige Leitlinie für Unternehmen, die regelmäßig an neue Anforderungen anzupassen ist. In dieser Stellungnahme werden Anregungen für die Weiterentwicklung zusammengefasst. Neben dem Thema Nachhaltigkeit wird dabei insb. auf neue Anforderungen an das Risikomanagement eingegangen (z.B. infolge § 1 StaRUG und FISG), die bei der letzten Uberarbeitung des DCGK nicht berücksichtigt wurden. Aus Perspektive der Business Judgement Rule (§ 93 AktG) wird zudem auf das Problem hingewiesen, dass die Geschäftsleitung zur Vermeidung mehr oder weniger willkürlicher Entscheidungen eindeutige Ziele und Nebenbedingungen benötigt, was gerade durch eine wertorientierte Unternehmensführung möglich wird.
I. Einleitung und Hintergrund
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist eine wichtige Leitlinie für die Implementierung einer guten Unternehmensführung - insb. für Vorstände und Aufsichtsräte. Er wird regelmäßig aktualisiert, um neuen Entwicklungen in der Betriebswirtschaftslehre und bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die jüngste Aktualisierung widmete sich z.B. intensiv dem Thema "Nachhaltigkeit". Eine kritische Betrachtung des aktuellen Kodexstandes zeigt, dass neben einer ganzen Reihe hilfreicher Weiterentwicklungen, auch einige bemerkenswerte Problemfelder und sogar Lücken bestehen. In diesem Beitrag werden einige dieser Aspekte aufgegriffen, verbunden mit dem Vorschlag, bei der nächsten Uberarbeitung des Kodex diese Aspekte stärker zu berücksichtigen. Neben einer erkennbar einseitigen Betrachtung des Themas Nachhaltigkeit, i.S.v. ESG , und der schon früher kritisierten Abkehr von der Wertorientierung als Prinzip der Unternehmenssteuerung , sehen die Autoren insb. gravierende Erfordernisse für die Verbesserung im Hinblick auf das Thema Risikomanagement. Die Früherkennung und Vermeidung von Krisen, speziell der besonders schwerwiegenden "bestandsgefährdenden Entwicklung", ist die zentrale Aufgabe des Vorstands und des Uberwachungsgremiums (Aufsichtsrat). Es fällt auf, dass bei der letzten Uberarbeitung wichtige Aspekte des Themas Risikomanagement kaum betrachtet wurden und selbst die 2021 mit Inkrafttreten von StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ) und FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz ) deutlich erweiterten Mindestanforderungen an das Risikomanagement gar nicht berücksichtigt wurden.
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